Verkehrsrecht

Im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten und der Verkehrsstrafsachen ist dazu zu raten zunächst selbst keine Angaben gegenüber den Ordnungsbehörden zu machen, wenn im weiteren Verlauf die Beauftragung eines Rechtsanwalts erfolgen soll.

Ich vertrete Sie beispielsweise in den nachfolgend dargestellten Angelegenheiten:

  • Fragen zum Verkehrzentralregister
  • Geschwindigkeitüberschreitungen und Abstandsverstöße
  • Rotlichtverstöße
  • Parkvergehen
  • Verkehrsunfallflucht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis