Die Beratung richtet sich an Mieter, aber auch an Vermieter. Einen weiteren Schwerpunkt dieses Fachbereichs bildet die Beratung von Wohnungseigentümern und Hausverwaltern bei Fragen des Wohnungseigentumsrechts. Im Einzelnen:
- Erstellung und Prüfung von Mietverträgen im privaten sowie im gewerblichen Mietrecht
- Beratung bei Kündigungen und Räumungen
- Prüfung von Mieterhöhungen
- die Geltendmachung und effektive Vollstreckung von rückständigen Mieten
- Beratung zu Betriebskostenabrechnungen
- Beratung zu Mietminderung bei Mietmängeln