Mietrecht

Die Beratung richtet sich an Mieter, aber auch an Vermieter. Einen weiteren Schwerpunkt dieses Fachbereichs bildet die Beratung von Wohnungs­eigentümern und Haus­verwaltern bei Fragen des Wohnungs­eigentumsrechts. Im Einzelnen:

  • Erstellung und Prüfung von Mietverträgen im privaten sowie im gewerblichen Mietrecht
  • Beratung bei Kündigungen und Räumungen
  • Prüfung von Mieterhöhungen
  • die Geltendmachung und effektive Vollstreckung von rückständigen Mieten
  • Beratung zu Betriebskostenabrechnungen
  • Beratung zu Mietminderung bei Mietmängeln