Familienrecht

Ich berate und vertrete Sie außergerichtlich und vor Gericht auf allen Gebieten des Ehe- und Familienrechts und somit beispielsweise auch hinsichtlich:

  • der Gestaltung von Eheverträgen
  • der Trennungszeit
  • der Durchführung von Scheidungsverfahren
  • Berechnung und Geltendmachung des Ehegattenunterhalt
  • des Kindesunterhalts
  • des Sorgerechts
  • der Durchführung des Versorgungsausgleichs
  • der Vermögensauseinandersetzung
  • der Fragen des Zugewinnausgleichs