Ich berate und vertrete Sie außergerichtlich und vor Gericht auf allen Gebieten des Ehe- und Familienrechts und somit beispielsweise auch hinsichtlich:
- der Gestaltung von Eheverträgen
- der Trennungszeit
- der Durchführung von Scheidungsverfahren
- Berechnung und Geltendmachung des Ehegattenunterhalt
- des Kindesunterhalts
- des Sorgerechts
- der Durchführung des Versorgungsausgleichs
- der Vermögensauseinandersetzung
- der Fragen des Zugewinnausgleichs