Ich berate und vertrete sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer. Hierdurch kenne ich aus der Beratungspraxis und aus den gerichtlichen Auseinandersetzungen auch die Position der Gegenseite und kann mich entsprechend darauf einstellen, um für Sie das optimale Ergebnis zu erzielen.
Meine Schwerpunkte sind hierbei:
Für Arbeitgeber:
- Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen und Zeugnissen
- Kündigung von Arbeitsverhältnissen
- Vorbereitung und Verhandlung von Entgelt- und Betriebsvereinbarungen
- Verteidigung gegen Klagen wegen Diskriminierung und AGG-Verstößen
- Zeugnisprüfungen
- Beratung bei betriebsverfassungsrechtlichen und tariflichen Fragen
- Statusfeststellungsverfahren der Arbeitnehmereigenschaft
Für Arbeitnehmer:
- Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen und Zeugnissen
- Kündigungsschutzklagen
- Entgelt- und Eingruppierungsklagen
- Klagen wegen Diskriminierung
- AGG und Mobbing
- Zeugnisprüfungen
- Statusfeststellungsverfahren der Arbeitnehmereigenschaft
- Überprüfung von Aufhebungsverträgen
Für Arbeitnehmer ist es unabdingbar innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt eines Kündigungsschreibens die Kündigungsschutzklage zu erheben. Diese Frist kann nur in den seltensten Fällen verlängert werden.