Arbeitsrecht

Ich berate und vertrete sowohl Arbeit­geber, als auch Arbeit­nehmer. Hierdurch kenne ich aus der Beratungs­praxis und aus den gericht­lichen Auseinander­setzungen auch die Position der Gegen­seite und kann mich ent­sprechend darauf einstellen, um für Sie das optimale Ergebnis zu erzielen.

Meine Schwer­punkte sind hierbei:

Für Arbeitgeber:

  • Erstellung und Überprüfung von Arbeits­verträgen und Zeugnissen
  • Kündigung von Arbeitsverhältnissen
  • Vorbereitung und Verhandlung von Entgelt- und Betriebs­vereinbarungen
  • Verteidigung gegen Klagen wegen Diskriminierung und AGG-Verstößen
  • Zeugnisprüfungen
  • Beratung bei betriebsverfassungsrechtlichen und tariflichen Fragen
  • Statusfeststellungsverfahren der Arbeitnehmereigenschaft

Für Arbeitnehmer:

  • Erstellung und Überprüfung von Arbeits­verträgen und Zeugnissen
  • Kündigungsschutzklagen
  • Entgelt- und Eingruppierungsklagen
  • Klagen wegen Diskriminierung
  • AGG und Mobbing
  • Zeugnisprüfungen
  • Statusfeststellungsverfahren der Arbeitnehmereigenschaft
  • Überprüfung von Aufhebungsverträgen

Für Arbeitnehmer ist es unabdingbar innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt eines Kündigungsschreibens die Kündigungsschutzklage zu erheben. Diese Frist kann nur in den seltensten Fällen verlängert werden.